Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2023
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum
jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung werden Bestandteil
sämtlicher Verträge und Einzelabrufe (jeweils ein „Vertrag“) zwi-
schen der PitchGuru GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin,
Deutschland („PitchGuru“) und ihren Vertragspartnern („Kunden“).
1.2 Diese AGB gelten auch für künftige Verträge zwischen PitchGuru
und dem Kunden, ohne dass PitchGuru im Einzelfall darauf hin-
weisen müsste.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedin-
gungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Pit-
chGuru ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Wenn in diesen AGB der Begriff ‚schriftlich‘ verwendet wird, ist
hierfür der elektronische Austausch von Kopien handschriftlich
unterzeichneter Dokumente oder von einfachen E-Mails ausrei-
chend, es sei denn, diese AGB verlangen eine strengere Form.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden, die nach Vertrags-
schluss gegenüber PitchGuru abgegeben werden, bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform im Sinne von § 126b
BGB (einfache E-Mail ausreichend), soweit in diesen AGB nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
1.6 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Leistun-
gen von PitchGuru unter einem Vertrag Dienstleistungen im
Sinne von §§ 611 ff. BGB.
1.7 Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleich-
zeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprach-
formen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für
sämtliche Geschlechter.
2.1 Die Angebote von PitchGuru sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsange-
bot. Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt,
ist PitchGuru berechtigt, ein Vertragsangebot des Kunden inner-
halb von dreißig (30) Tagen nach seinem Zugang bei PitchGuru
anzunehmen.
2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn (a) dem Kunden eine von
PitchGuru schriftlich oder per E-Mail versendete und als solche
bezeichnete Bestellbestätigung zugeht oder (b) PitchGuru die be-
treffenden Leistungen erbringt.
3.1 Der Kunde kann PitchGuru projektweise mit der eigenverantwort-
lichen Erbringung bestimmter Leistungen beauftragen. Diese
Leistungen können insbesondere die professionelle Gestaltung
von Präsentationsfolien nach konkreten Kundenvorgaben umfas-
sen.
3.2 Etwaige in einem Vertrag, in Korrespondenz jeder Form oder in
sonstigen ausgetauschten Dokumenten enthaltene Fristen, Ter-
mine oder Zeitpläne sind unverbindlich, es sei denn, PitchGuru
hat diese schriftlich als verbindlich anerkannt.
3.3 Höhere Gewalt, Pandemien, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördli-
che Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare
und schwerwiegende Ereignisse befreien PitchGuru für die
Dauer des Hindernisses und im Umfang seiner Auswirkung von
ihren Leistungspflichten. In diesem Fall verschieben sich Termine
um einen Zeitraum, welcher der Fortdauer des Leistungshinder-
nisses entspricht, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
4.1 Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch
PitchGuru ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden von wesent-
licher Bedeutung. Der Kunde wird PitchGuru insbesondere ge-
eignete Ansprechpartner benennen sowie unentgeltlich sämtli-
che für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Pitch-
Guru erforderlichen Informationen und Unterstützungen rechtzei-
tig und vollumfänglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird Pit-
chGuru insbesondere alle für die Durchführung eines Vertrages
erforderlichen Auskünfte rechtzeitig und vollständig erteilen.
4.2 Der Kunde wird die für die Abwicklung eines Vertrags erforderli-
chen Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen und Ge-
nehmigungen, gegenüber PitchGuru schriftlich (einfache E-Mail
ausreichend) so rechtzeitig abgeben, dass der Arbeitsablauf von
PitchGuru und die Leistungserbringung nicht verzögert oder be-
einträchtigt werden.
5.1 Soweit PitchGuru dem Kunden für die Zwecke der Leistungser-
bringung Zugriff auf die PitchGuru-Plattform einschließlich dazu-
gehöriger Webseiten, Webspaces, Leistungen und Applikationen
(„Plattform“) verschafft, erhält der Kunde das einfache, nicht
übertragbare, nicht unterlizenzierbare, weltweite Recht zur Nut-
zung der Plattform zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen
Vertrages.
5.2 PitchGuru übernimmt angemessene Anstrengungen, um zu ge-
währleisten, dass dem Kunden die Plattform über das Internet zur
Verfügung steht. Ausgenommen hiervon sind (a) die temporäre
Nichtverfügbarkeit der Inhalte aufgrund von planmäßigen oder
außerplanmäßigen Wartungsarbeiten durch PitchGuru oder
durch Dritte sowie (b) die Nichtverfügbarkeit der Inhalte aus
Gründen, auf die PitchGuru keinen Einfluss hat. Im Rahmen des
Angemessenen unternimmt PitchGuru außerdem Anstrengun-
gen, um planmäßige Unterbrechungen der Verfügbarkeit der be-
treffenden Inhalte im Voraus anzukündigen.
5.3 Dem Kunden ist bewusst und der Kunde erkennt an, dass der
kundenseitige Zugang zu der Plattform, wie etwa ein Internetzu-
gang des Kunden, nicht von den Leistungspflichten von Pitch-
Guru umfasst ist, und dass PitchGuru deshalb nicht für Ausfälle
der Internetverbindung oder der technischen Geräte und Anlagen
des Kunden verantwortlich ist.
6.1 Wenn und soweit PitchGuru ausnahmsweise Werkleistungen er-
bringt, gelten insoweit ergänzend die Regelungen dieser Ziffer 6.
6.2 PitchGuru ist nicht verpflichtet, etwaige Leistungsänderungsver-
langen des Kunden umzusetzen, wird sich jedoch im Rahmen ih-
rer betrieblichen und personellen Möglichkeiten bemühen, dies
zu tun. Vor der Umsetzung von Änderungsverlangen wird Pitch-
Guru dem Kunden jeweils eine Kalkulation des dafür notwendi-
gen zusätzlichen Aufwands zur Freigabe vorlegen. Eine Einigung
über die Umsetzung eines Änderungsverlangens einschließlich
der sich daraus ergebenden Folgen für den Projektverlauf und
die Vergütung von PitchGuru werden die Parteien schriftlich fixie-
ren. Erst mit schriftlicher Fixierung wird die betreffende Änderung
wirksam.
6.3 Die Abnahme von Werkleistungen von PitchGuru erfolgt durch
den Kunden gem. § 640 BGB in dem vereinbarten Umfang und
zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, die Be-
schaffenheit der von PitchGuru zur Abnahme freigegebenen
Leistungen innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang einer
entsprechenden Freigabeerklärung auf eigene Kosten vollum-
fänglich zu prüfen.
6.4 Soweit im Rahmen einer Abnahmeprüfung keine Mängel oder nur
unwesentliche Mängel festgestellt werden, ist der Kunde ver-
pflichtet, unverzüglich die Abnahme der Werkleistung zu erklä-
ren. Stellt der Kunde im Rahmen einer Abnahmeprüfung einen
wesentlichen Mangel fest, so wird der Kunde dies PitchGuru un-
verzüglich mitteilen und den Mangel so genau wie möglich be-
schreiben. Nach einer von dem Kunden und PitchGuru gemein-
sam durchgeführten Analyse wird PitchGuru den betreffenden
Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Es er-
folgt dann eine Nachabnahme durch den Kunden.
6.5 Wird entgegen der vorstehenden Regelungen keine förmliche
Abnahme durchgeführt, gelten die Werkleistungen als abgenom-
men, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb einer von
PitchGuru gesetzten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet
ist oder wenn der Kunde die Leistungen operativ nutzt.
6.6 Das Recht des Kunden auf Selbstvornahme ist ausgeschlossen.
7.1 Für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält PitchGuru
eine Vergütung nach Maßgabe der im jeweiligen Vertrag verein-
barten Vergütungssätze.
7.2 PitchGuru kann dem Kunden den Erwerb von Guthaben anbie-
ten, das für bestimmte Leistungen von PitchGuru eingelöst wer-
den kann (z. B. Kontingent für eine bestimmte Anzahl professio-
nell gestalteter Präsentationsfolien). Etwaiges Restguthaben wird
weder in Geld ausgezahlt noch verzinst und verfällt mit Ablauf
des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Gültigkeitszeitraums.
7.3 Kosten, die PitchGuru durch Sonderwünsche des Kunden entste-
hen (z. B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- oder
Vervielfältigungskosten), sind von dem Kunden gegen entspre-
chenden Nachweis zu erstatten. Dasselbe gilt für Kosten, die Pit-
chGuru durch den notwendigen Erwerb von Lizenzen oder durch
Zahlungen an Verwertungsgesellschaften entstehen. Nutzungs-
rechtliche Abgeltungen (z. B. Künstlersozialversicherungsabga-
ben) und Zollkosten werden von dem Kunden getragen.
8.1 Sämtliche gemäß einem Vertrag an PitchGuru zu zahlenden Be-
träge sind Netto-Beträge und verstehen sich zuzüglich der ge-
setzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge vom
Kunden innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang einer
ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Mit Ablauf
dieser Frist kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und
schuldet Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. PitchGuru behält
sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsscha-
dens vor.
9.1 PitchGuru überträgt mit der vollständigen Zahlung der vereinbar-
ten Vergütung und der vom Kunden zu erstattenden Kosten
sämtliche Eigentums- und Schutzrechte an allen Schöpfungen,
Gestaltungen, Entwicklungen und sonstigen Ergebnissen, die
von PitchGuru für den Kunden in Erfüllung eines Vertrages er-
stellt und vom Kunden angenommen wurden („Arbeitsergeb-
nisse“), soweit rechtlich zulässig, an den Kunden.
9.2 Soweit eine Übertragung gemäß Ziffer 9.1 aus rechtlichen Grün-
den nicht möglich ist, räumt PitchGuru dem Kunden mit der voll-
ständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung und der vom Kun-
den zu erstattenden Kosten, jeweils zum Zeitpunkt ihres Entste-
hens, das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbe-
schränkte sowie übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein,
die Arbeitsergebnisse auf alle bekannten oder derzeit noch un-
bekannten Nutzungsarten zu nutzen.
9.3 Soweit die Rechte an den Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon
in einem anderen als dem in den Ziffern 9.1 und 9.2 beschriebe-
nen Umfang auf den Kunden übergehen sollen (z. B. zeitlich
und/oder inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte, einfache, nicht-
unterlizenzierbare und/oder nicht-übertragbare Nutzungsrechte,
Open Source Lizenzen), wird PitchGuru eine solche Beschrän-
kung kenntlich machen. In diesem Fall stehen dem Kunden
Rechte an solchen Arbeitsergebnissen oder Teilen hiervon nur in
dem von PitchGuru beschriebenen Umfang zu. Für die Beach-
tung solcher Beschränkungen ist allein der Kunde verantwortlich.
9.4 Im Falle einer Beeinträchtigung der vertragsmäßigen Nutzung
der Arbeitsergebnisse aufgrund eines Rechtsmangels wird Pitch-
Guru den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb an-
gemessener Frist beheben. Dies geschieht nach Wahl von Pitch-
Guru, indem PitchGuru das Recht erwirkt, die betreffenden Ar-
beitsergebnisse weiterhin nutzen zu dürfen oder diese in zumut-
barem Umfang ändert oder ersetzt.
9.5 PitchGuru haftet bei Schutzrechtsverletzungen nur, sofern die Ar-
beitsergebnisse von dem Kunden vertragsgemäß eingesetzt wur-
den. Eine Haftung von PitchGuru entfällt, wenn die Arbeitsergeb-
nisse von dem Kunden oder von Dritten verändert werden und
daraus Ansprüche Dritter entstehen. Sollten insoweit Ansprüche
gegen PitchGuru geltend gemacht werden, stellt der Kunde Pit-
chGuru hiervon frei.
9.6 Sofern Dritte den Kunden wegen einer behaupteten Verletzung
ihrer Schutzrechte durch die Verwendung der Arbeitsergebnisse
von PitchGuru in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet,
PitchGuru darüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Pitch-
Guru wird die Ansprüche der Dritten in diesem Fall nach eigener
Wahl auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinan-
dersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt Pitch-
Guru die alleinige Befugnis ein, über die Rechteverteidigung und
Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird von
PitchGuru die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall er-
teilen und PitchGuru in zumutbarer Weise bei der Verteidigung
unterstützen.
10.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass
die von PitchGuru umzusetzenden Kundenvorgaben sowie deren
Umsetzung durch PitchGuru rechtlich zulässig sind und insbe-
sondere keine Rechte Dritter verletzen. PitchGuru haftet insbe-
sondere nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche
Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit von
Entwürfen und sonstigen Arbeitsergebnissen.
10.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche an PitchGuru für die Durch-
führung eines Vertrages überlassenen oder von dem Kunden
oder dessen Nutzern innerhalb der Plattform hochgeladenen
oder generierten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken,
Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnun-
gen, Datenbankinhalte, Informationen sowie Domains, (a) frei
von Schutzrechten Dritter sind, (b) keine Viren, Würmer, Trojaner
oder andere schädliche Bestandteile enthalten, (c) keine verlet-
zenden, verleumderischen oder anderweitig unrechtmäßigen Be-
standteile enthalten, und (d) dass der Kunde und PitchGuru be-
rechtigt sind, die betreffenden Inhalte für die Durchführung eines
Vertrages zu verwenden.
11.1 PitchGuru und der Kunde werden solche Informationen, die ihnen
im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nur einem be-
schränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen
der jeweils anderen Partei nicht der Allgemeinheit bekannt wer-
den sollen oder als vertraulich gelten („Vertrauliche Informatio-
nen“), insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ge-
heim halten, nur für die Zwecke der Zusammenarbeit verwenden
und zur Wahrung eigener Rechte nur an zur Berufsverschwie-
genheit verpflichtete Dritte weitergeben.
11.2 Eine solche Verpflichtung werden PitchGuru und der Kunde auch
ihren Mitarbeitern auferlegen, soweit diese mit der Durchführung
eines Vertrages befasst sind.
11.3 Die Geheimhaltungspflicht endet drei (3) Jahre nach der Beendi-
gung des letzten zwischen PitchGuru und dem Kunden bestehen-
den Vertrages.
11.4 Als vertrauliche Informationen gelten nicht solche die, (a) zum
Zeitpunkt der Bekanntgabe durch die eine Partei der anderen
Partei bereits bekannt waren, (b) ohne eine Verletzung der Ge-
heimhaltungspflicht durch eine Partei offenkundig werden, oder
(c) die eine Partei von Dritten erlangt, ohne dass diese Dritten
eine der anderen Partei gegenüber bestehende Geheimhaltungs-
pflicht verletzt haben.
11.5 PitchGuru ist berechtigt, zum Zwecke der Eigenwerbung den Na-
men bzw. die Firma des Kunden zu nennen sowie das Logo des
Kunden zu verwenden sowie von Dritten nennen bzw. verwenden
zu lassen, z. B. im Rahmen des Webauftritts oder von Präsenta-
tionen.
12.1 PitchGuru und der Kunde werden die bei der Abwicklung eines
Vertrages jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmun-
gen einhalten und deren Einhaltung durch die von ihnen jeweils
eingesetzten Personen sicherstellen.
12.2 Soweit dies nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutz-
rechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, werden PitchGuru und
der Kunde eine zusätzliche Vereinbarung zur Auftragsverarbei-
tung abschließen.
13.1 PitchGuru erfüllt ihre vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns.
13.2 PitchGuru haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus dem Produkt-
haftungsgesetz.
13.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PitchGuru nur (a) für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (also einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ord-
nungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst er-
möglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut
und vertrauen darf). Im letzteren Fall ist die Haftung von Pitch-
Guru auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre-
tenden Schadens begrenzt.
13.4 PitchGuru haftet für Datenverluste nur bis zu einem Betrag, der
die typischen Kosten für die Wiederherstellung abdeckt, die ent-
standen wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße und regelmä-
ßige Datensicherungen vorgenommen hätte.
13.5 Die verschuldensabhängige Haftung von PitchGuru – ausgenom-
men Vorsatz – ist begrenzt auf die Höhe der von dem Kunden
unter dem betreffenden Vertrag zu leistenden Vergütung.
13.6 Eine verschuldensunabhängige Haftung von PitchGuru ist aus-
geschlossen. Ziffer 13.2 bleibt unberührt.
13.7 Im Übrigen ist die Haftung von PitchGuru ausgeschlossen.
14.1 Die Laufzeit eines Vertrages wird von PitchGuru und dem Kun-
den jeweils im Einzelfall vereinbart. Sofern nicht anderweitig ver-
einbart, gilt jeder Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
14.2 Jeder Vertrag ist, soweit nicht darin abweichend vereinbart, je-
weils nach den gesetzlichen Vorschriften kündbar.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Ver-
trages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.4 Wenn der Kunde einen Vertrag vor vollständiger Erfüllung kündigt
oder abbricht, ist er verpflichtet, PitchGuru alle dadurch und bis
dahin angefallenen und anfallenden Kosten sowie etwaige
dadurch bedingte Vergütungsausfälle zu ersetzen. Außerdem ist
der Kunde in diesem Fall verpflichtet, PitchGuru von sämtlichen
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Sonstige ge-
setzlichen oder vertraglichen Ansprüche von PitchGuru bleiben
unberührt.
15.1 Die Verjährungsfrist für ggf. einschlägige Mängelansprüche des
Kunden beträgt ein (1) Jahr ab deren Entstehung. Die Verjährung
von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung, die auf
einem Mangel beruhen, richtet sich nach den gesetzlichen Vor-
schriften.
15.2 Andere Ansprüche des Kunden als Mängelansprüche, insbeson-
dere Ansprüche wegen Nebenpflichtverletzungen, aus vorver-
traglicher Haftung oder einer unerlaubten Handlung verjähren in
zwei (2) Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
15.3 Ansprüche des Kunden im Anwendungsbereich der Ziffern 13.2
oder 13.3 verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.1 Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen
von PitchGuru nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, soweit die Forderungen des Kunden rechtskräf-
tig festgestellt oder von PitchGuru unbestritten oder anerkannt
sind.
16.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen PitchGuru
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PitchGuru.
PitchGuru wird diese Zustimmung nur aus einem sachlichen
Grund verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.
17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig,
unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder
werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der
übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Pitch-
Guru und der Kunde sind verpflichtet, anstelle der fehlerhaften
Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was der
Kunde und PitchGuru nach dem Sinn und Zweck dieser AGB ver-
einbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung er-
kannt hätten.
17.3 Die vertraglichen Beziehungen zwischen PitchGuru und dem
Kunden, diese AGB sowie sämtliche Rechte aus oder im Zusam-
menhang damit unterliegen ausschließlich deutschem Recht, un-
ter Ausschluss dessen Kollisionsrecht das zur Anwendung des
Rechts eines anderen Staates führt. Die Anwendung des Über-
einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den in-
ternationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwi-
schen PitchGuru und dem Kunden und diesen AGB ist Berlin,
Deutschland.
PitchGuru GmbH
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 238160 B
Stand: Oktober 2023